Teil 1
Um das Ergebnis quasi im Urteilsstil vorwegzunehmen: Ein Auslandsstudium an der University of Adelaide ist uneingeschränkt zu empfehlen!
Auf die ersten Wochen in Adelaide, die Wohnungssuche, sowie ausseruniversitäre Aktivitäten gehen die Berichte von Gordon und Magnus noch genauer ein. Allgemein kann man sagen, das vom International Programs Office der Universität veranstaltete Programm, erleichtert es sehr, sich einzuleben. Von wertvollen Informationsveranstaltungen zur Wohnungssuche, über Ausflüge in die nähere Umgebung bis hin zu einer Einführung in die Eigenarten der australischen Lebensart, wird alles angeboten. Bekanntschaften werden schnell geschlossen und es fällt nicht schwer sich in der neuen Umgebung wohl zu fühlen. Ich möchte mich hier auf eine Beschreibung des Studiums und der Law School allgemein sowie einiger der Kurse beschränken.
Die Atmosphäre an der Law School der University of Adelaide ist angenehm entspannt. Die Professoren und Dozenten haben jederzeit ein offenes Ohr für Probleme und es herrschen lockere Umgangsformen. Ungewöhnlich, und für einen deutschen Studenten gewöhnungsbedürftig, mag erscheinen, dass die Professoren mit ihrem Vornamen angeredet werden. Das Handbuch der Law School spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer "official policy"! All das schafft eine Umgebung in der es nicht schwerfällt, sich wohlzufühlen.
Die juristische Ausbildung in Australien ist vollkommen anders organisiert als in Deutschland. Im Laufe eines 3-5 jährigen Studiums muss eine Anzahl von Kursen belegt werden. Zu den Hauptkursen, die von allen Studenten belegt werden müssen zählen Contract, Torts, Property, Trusts u.a.. Neben diesen zentralen Fächern müssen dann noch einige der sogenannten "electives", die jeder selbst nach Interesse wählen und zusammenstellen kann, belegt werden. Die Hauptkurse mit einem Wert von 6 Punkten laufen über ein Jahr während die meisten "electives" über ein Semester laufen und 3 Punkte Wert sind. Nach Bestehen der Kurse werden diese Punkte gutgeschrieben und hat man dann eine bestimmte Anzahl Punkte angesammelt, ist der Abschluss verdient und man darf sich nach feierlicher Überreichung der Urkunde "Bachelor of Laws (LLB)" nennen. Für Einzelheiten empfehle ich allerdings im aktuellen Handbuch der Law School über deren Internetadresse (http://www.law.adelaide.edu.au) nachzuschauen, da die Ausbildungsvorschriften überarbeitet wurden und ab 1999 andere Regeln gelten.
Diese Art der Ausbildung hängt sicherlich auch damit zusammen, dass am Ende der Ausbildung in Deutschland aufgrund des inquisitorischen Charakters des Gerichtssystems die Befähigung zum Richteramt steht, während die Studenten in Common Law Ländern zielgerichtet zum Anwalt ausgebildet werden. Aus diesem Grund wird während eines juristischen Studiums auch viel mehr Wert auf die sogenannten "legal skills" gelegt, die jeder Anwalt früher oder später beherrschen muss. In Wettbewerben und Kursen werden in den sogenannten "Moot Courts" rhetorische Fähigkeiten und die Fallrecherche kontinuierlich geübt und weiterentwickelt.
Im Vordergrund des juristischen Studiums stehen weniger wissenschaftliche juristische Streitigkeiten, vielmehr werden Fälle immer vor dem Hintergrund der Frage "Was will mein Klient?" beleuchtet. Dies schlägt sich auch in den Examina wieder, die in der Regel am Ende des Jahres stattfinden. In diesen wird man mit mehreren Fragen bzw. Sachverhalten konfrontiert, die man dann einer Lösung zuführen muss. Von einem peinlich genauen Gutachtenstil kann man sich hier auch verabschieden. Zwar ist die Beachtung einer gewissen Form hilfreich, aber im allgemeinen gilt, es zählt das Ergebnis und nicht der Weg. Für die Beantwortung einer Frage hat man in der Regel nur eine Stunde Zeit. Dies, obwohl die Sachverhalte teilweise recht komplex sind und viele juristische Fragen enthalten. Allein dieser Umstand bringt es schon mit sich, dass eine Lösung vergleichsweise kurz und prägnant ausfallen muss.
Es handelt sich ausserdem fast ausschliesslich um sogenannte "Open Book Exams". Das heisst, beliebige Bücher und Notizen, dürfen während der Klausur verwendet werden. Davon sollte man sich allerdings nicht täuschen lassen. Der Zeitdruck ist enorm und wer nicht vorbereitet ist, hat kaum Chancen, zu bestehen.
Dazu ist jedoch zu sagen, dass man im Kurs recht gut auf die Examina vorbereitet wird. Wenn man die Vorlesungen mit den dazugehörigen "Reading Materials" halbwegs aufmerksam verfolgt, kann es keine unangenehmen Überraschungen geben. Hinzu kommen die vorlesungsbegleitend angebotenen Seminare, in denen Übungsfälle besprochen werden, die zielgerichtet auf das Examen vorbereiten. Es kommt nicht selten vor, dass Examensfragen aus abgewandelten Seminarfällen bestehen.
Die Examina am Ende eines Semesters bzw. am Ende des Jahres nehmen für die australischen Studenten einen völlig anderen Stellenwert ein, als etwa bei uns die Klausuren zu den Scheinen. Da die Ergebnisse der Klausuren direkten Einfluss auf den "degree" haben, geht es für viele um mehr, als "nur" zu bestehen. Die Konkurrenz ist hart und der von manchen Australiern an den Tag gelegte Ehrgeiz ist erstaunlich. Nicht selten werden ganze Vorlesungen mit dem Diktiergerät aufgenommen und anschliessend zu einem Skript verarbeitet. Da im Examen nichts abgefragt wird, das nicht auch in der Vorlesung behandelt wurde, stehen solche Skripten hoch im Kurs. Gebunden und mit einem ausführlichen Index sind sie in den Klausuren Gold Wert. Den Erstellern solcher "Meisterwerke" bringt ihr Verkauf teilweise bis zu $100 pro Skript ein.
Von solchen Dingen sollte man sich aber nicht abschrecken lassen. Wer die Vorlesungen mitverfolgt, die Seminare regelmässig besucht und hin und wieder mal in ein Lehrbuch schaut, hat sehr gute Chancen zumindest zu bestehen.
Die Art des Leistungsnachweises in den einzelnen Kursen oder das sogenannte "assessment scheme" ist im übrigen bei allen Kursen recht flexibel. Teilweise haben die Studenten zu Beginn des Jahres sogar selbst Einfluss darauf. Meist wird ein Durchschnitt zu unterschiedlichen Prozentanteilen aus mündlicher Mitarbeit im Tutorium, einer Hausarbeit und der Klausurennote errechnet, der dann die Kursnote wiedergibt. Nichterbrachte Leistungen können teilweise durch alternative Arbeiten kompensiert bzw. schlechte Ergebnisse in den Examina können aufgewertet werden.
Australian Legal History
Wie der Name schon sagt geht es hier um Australische Rechtsgeschichte. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Verfassungsgeschichte Australiens. Startpunkt ist dabei die sogenannte "Entdeckung" Australiens im Jahre 1788. Der Kurs ist in Seminarform organisiert, d.h. die Klassen sind im Vergleich zu den Vorlesungen klein gehalten und die Themen werden durch geleitete Diskussion erarbeitet. Von den Teilnehmern wird daher eine aktive mündliche Mitarbeit erwartet, die sich dann auch in der Endnote niederschlägt. Die australischen Studenten sind hier meines Erachtens aufgrund ihrer Vorkenntnis der australischen Geschichte im Vorteil. Daher erscheint es manchmal schwierig sich an den zum Teil sehr lebhaften Diskussionen aktiv zu beteiligen.
Kursleiter John Williams ist aber sehr hilfsbereit und hat Verständnis für die Schwierigkeiten, die ausländische Studierende erwarten. John versteht es, die Studenten für die Materie zu begeistern. Er hat Spass an diesem Fach und das merkt man auch. Dieser Kurs ist wohl kaum vergleichbar mit rechtsgeschichtlichen Vorlesungen aus Deutschland. Der Leistungsnachweis besteht in einer kleinen Seminararbeit von 2.500 Wörtern über ein beliebiges Thema und die Endnote setzt sich daraus und aus der mündlichen Mitarbeit zusammen.
Obwohl der Arbeitsaufwand für dieses Fach theoretisch, insbesondere für sprachfremde Studenten, hoch erscheint - pro Woche sind bis zu 80 Seiten zu lesen und für die anschliessende Diskussion zu verinnerlichen -, ist dieser Kurs sehr zu empfehlen. Wer sich für Geschichte interessiert und keine Angst hat, frei zu sprechen, sollte sich überlegen, diesen Kurs zu belegen. Geschichte wird hier spielerisch erarbeitet, nicht nur vorgelesen und neben der Anhäufung juristischen Wissens, kann man auch gleich noch etwas für seine Allgemeinbildung tun.
Contract
Die wesentlichen vertragsrechtlichen Prinzipien im australischen Recht sind den deutschen sehr ähnlich. Auch hier, wen wundert es, kommt ein Vertrag prinzipiell durch Angebot und Annahme zustande. Die Besonderheit im angloamerikanischen Vertragsrecht ist jedoch, dass für den Abschluss eines wirksamen Vertrages zusätzlich noch die sogenannte "consideration" gefordert wird über die ich mir weitere Ausführungen ersparen werde. Der Kurs ist in verschiedene Bereiche gegliedert. Der erste Teil befasst sich mit dem Zustandekommen und dem Inhalt von Verträgen. Dazu ist vor allem zu bemerken, dass hier dem Vertragsinhalt besondere Bedeutung zukommt. Besprochen werden die verschiedenen Arten von Vertragsklauseln, auf welche Weise sie Bestandteil des Vertrages werden und welche Auswirkungen unwirksame Klauseln haben können. Der zweite Teil behandelt Faktoren, die die Wirksamkeit von Verträgen beeinflussen und deren Rechtsfolgen. Verglichen mit Deutschem Recht geht es hier vor allem um Willensmängel. Schliesslich geht es im dritten Teil um Möglichkeiten und Art und Weise der Auflösung und des Rücktritts von Verträgen, wie etwa bei Vertragsbruch oder objektiver Unmöglichkeit. Schliesslich werden noch Fragen des Schadensersatzes untersucht.
Kurskoordinator und vorlesender Dozent über grosse Teile des Kurses ist Richard Bullen. Er versteht es die zum Teil recht trockene und in einigen Bereichen sehr komplexe Materie immer wieder mit Witz und Verstand zu vermitteln. Seine Vorlesungen sind ohne Frage ein besonderes Erlebnis. Ausserdem steht er jederzeit, wie übrigens alle anderen Dozenten auch, für Fragen zur Verfügung. Selbst ausserhalb seiner Arbeitszeit bietet Richard von zu Hause aus telefonische Hilfe an.
Es ist recht interessant zu sehen, wie eine andere Rechtsordnung die gleichen juristischen Probleme auf von unserem System unterschiedliche Art und Weise löst. Gerade am Beispiel des Vertragsrechts zeigt sich dies besonders gut. Wer einen Einblick in das angloamerikanische Rechtssystem erhalten will und allgemein für rechtsvergleichend Interessierte ist dieser Kurs zu empfehlen.
Law and Legal Process
Leider ist dieser Kurs über weite Teile hinweg für fortgeschrittene Studenten eher langweilig. Im wesentlichen handelt es sich hier um eine Einführung in juristisches Denken und juristische Arbeitsweise für Erstsemester. Zumindest der erste Teil des Kurses, der sich mit Fragen der juristischen Argumentation und dem Aufbau von Urteilen befasst ist daher für denjenigen, der schon mal eine Hausarbeit geschrieben hat, eher uninteressant, wenngleich das Common Law natürlich Besonderheiten aufweist. Ausserdem ist eine Einführung in "Legal Research" mitinbegriffen, die aufgrund des Fallrechtssystems in Australien einen ganz anderen Stellenwert einnimmt, als in Deutschland.
Der zweite Teil des Kurses ist da schon interessanter. Hier geht es vor allem um "Alternative Dispute Resolution (ADR)" wie Mediation. Diese Art der aussergerichtlichen Konfliktlösung gewinnt auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewinnt, kürzlich wurde an der Fernuniversität Hagen ein Aufbaustudiengang in Mediation für Juristen eingerichtet. Aber auch Prozessführungsfragen wie Regeln der Beweiserhebung und nicht zuletzt ethische Fragen des Anwaltsberufes werden in Law and Legal Process beleuchtet.
Eine interessante Erfahrung waren vor allem die beiden für den Kurs erforderlichen Moot Courts. In den Moot Courts wird den Studenten Gelegenheit gegeben aktiv die Anklage oder die Verteidigung in einem Falles zu übernehmen. Basierend auf einem fiktiven Sachverhalt bekommt man 2 Wochen Zeit, relevante Fälle zu recherchieren und den "Brief" - so heisst die schriftliche Argumentation - vorzubereiten. Dieser Brief wird dann mit der Gegenseite ausgetauscht, so dass man Gelegenheit hat, sich für die mündliche Verhandlung vorzubereiten. Die ist dann übrigens weniger spektakulär, als man sich das vorstellen mag, aber interessant ist es allemal.
Law and Legal Process wird ab 1999 "Legal Skills I + II" heissen und besonderen Wert auf praktische Übungen legen, für genauere Informationen schaut bitte auf der Homepage der Law School nach.
Torts
Nein, das hat nichts mit feinem Kuchen zu tun, vielmehr handelt es sich hier um die englische Variante des Deliktsrechts. Ein Tort ist ein "Civil Wrong" und hat sich irgendwann im Mittelalter vom Strafrecht abgespalten, als man Delikte noch nicht in zivile und strafrechtliche unterteilte. Leider ist das "Law of Torts" nicht so schön schematisch wie die §§ 823 ff. BGB, sondern stellenweise ziemlich kompliziert und mit unzähligen Fällen überfrachtet.
Grob gesagt wird unterschieden zwischen "Intentional Torts" und "Negligence". Negligence, was sich wohl etwa mit Fahrlässigkeit übersetzen lässt, nimmt dabei den weit grössten Teil des Kurses ein. Dies entspricht der Praxis. Anwälte verdienen einen Grossteil ihres Geldes mit Negligence-Klagen, die teilweise zu horrenden Schadensersatzbeträgen führen. Man denke an den Prozess gegen ein bekanntes Fast-Food-Unternehmen, dass einer älteren Frau ein paar Millionen Schadenersatz zahlen musste, weil diese sich an ihrem Kaffee verbrüht hat.
Ich habe diesen Kurs gewählt, weil er zusammen mit Contract wohl den zentralen Bereich des Common Law verkörpert. Ich kann nicht sagen, dass ich es bereut habe, aber der Kurs ist stellenweise dogmatisch wirklich schwierig und die ausgegebenen Materialien zu den Vorlesungen lassen zu wünschen übrig. Wer alle relevanten Fälle lesen will, wird kaum noch Zeit für ein Privatleben haben. Der Kurs ist interessant und für ein allgemeines Verständnis des Common Law sehr wertvoll. Und obwohl es mitunter ein erhebliches Mass an Anstrengung erfordert, den wissenschaftlichen Ausführungen John Keeler's zu folgen, entschädigt sein unverkennbar englischer Humor für vieles. Wer sich für diesen Kurs entscheidet sollte von Anfang an kontinuierlich mitarbeiten.
Nach den neuen Ausbildungsvorschriften soll Torts (für 4 statt 6 Punkte) nur noch über ein Semester laufen, was sicherlich mit einer erheblichen Stoffkürzung verbunden ist.
Diese Beurteilungen sind natürlich sehr subjektiv geprägt. Da der Austausch ohnehin zu keinem Abschluss führt, betrachtet ihn als eine einmalige Chance, ein fremdes Rechtssystem kennenzulernen. Letztlich solltet Ihr die Kurse belegen, an denen Ihr persönlich besonders interessiert seid. Noch ein Tip: Jeder muss zu Beginn des Semesters zum "Course Advisor". Bei Gordon, Magnus und mir hatte der fasst immer Bedenken zu unserer Kurswahl. Lasst Euch davon aber nicht zu sehr beeinflussen. Es wird nichts übermenschliches verlangt und alle Kurse sind mit ein wenig Einsatz zu schaffen.
Teil 2
Australien, das Land der Aborigines, des Ayers Rock, und der Känguruhs, mit einer atemberaubenden Landschaft die ihresgleichen sucht. Kein Zweifel, Australien hat seinen besonderen Reiz und doch wissen wir viel zu wenig über diesen faszinierenden Kontinent.
Die Tyrannei der Entfernung, die den Ameisen in dem Gedicht von Ringelnatz das andere Ende der Welt noch unerreichbar machte, hat längst ihre Abschreckung verloren. Auch wird ein Auslandsaufenthalt zu Ausbildungszwecken schon längst von Personalchefs wohlwollend zur Kenntnis genommen, dokumentiert er doch Fremdsprachenkenntnisse sowie ein Mindestmaß an eigenverantwortlichem organisatorischen Handeln und läßt allgemeines Interesse und Aufgeschlossenheit vermuten. In vielen Bereichen ist ein Auslandsaufenthalt sogar schon zur Einstellungsvoraussetzung avanciert und heutige Studenten können sich wohl kaum noch leisten, sich mit der Möglichkeit eines Auslandsstudiums nicht auseinanderzusetzen.
Aufgrund einer Austauschvereinbarung zwischen der Philipps-Universität Marburg und der University of Adelaide in Südaustralien war es mir möglich mein Studium in 1998 für ein Jahr an der Law School der dortigen Universität fortzusetzen. Bevor ich darüber im folgenden noch genauer berichte möchte ich zunächst einen kurzen Überblick über den geschichtlichen Hintergrund Australiens geben.
Der australische Kontinent ist seit mindestens 50.000 Jahren von Aborigines bevölkert. Die Ureinwohner Australiens stammen von Völkern ab, die über Jahrtausende von Südostasien ausgehend über die Inselgruppen Malaysias und Indonesiens schließlich Australien erreichten. Und dies drei Jahrtausende vor dem Bau der Pyramiden und der großen Städte der Hochkulturen Mesoptamiens und Chinas.
Als Sträflingskolonie wurde Australien im Jahre 1788 von Captain James Cook "entdeckt". In der Botany Bay im Hafen des heutigen Sydneys zogen die Schiffe ein und Cook nahm schließlich das Territorium von New South Wales für die Briten in Besitz. Australien galt damals als "terra nullius", als Land, daß in niemandes Eigentum steht. Zunächst dachte man, daß Australien überhaupt nicht bewohnt sei. Als sich dies schon bald als Fehler herausstellte herrschte die Auffassung, daß die Aborigines aufgrund der Art ihrer Lebensweise, nicht als Herrscher des Landes angesehen werden können, wodurch die Inbesitznahme der Briten, ohne den Abschluß von Verträgen mit der Bevölkerung, gerechtfertigt wurde. Heute weiß man, daß diese dramatische Fehleinschätzung zwar mit dem damaligen Menschenbild in Einklang stand und vor dem Hintergrund des christlichen Sendungsbewußtseins nachvollziehbar, wenn auch falsch war, aber im Laufe der Zeit zu Ungerechtigkeiten und Absurditäten führte, die sich bis heute nachteilig auf die Ureinwohner Australiens auswirken.
Heute wird die Inbesitznahme Australiens und praktische Enteignung der Aborigines allmählich ins Licht der Öffentlichkeit gerückt und inzwischen auch nach den damals geltenden Grundsätzen des Völkerrechts als äußerst kritisch bewertet. In der berühmten Gerichtsentscheidung Mabo v. Queensland verwarf der High Court of Australia erstmals die rechtliche Vorstellung, daß Australien als "terra nullius", als leeres Land, anzusehen sei und erst durch die Weißen besiedelt wurde. In der nach dem Hauptkläger Eddi Mabo benannten Entscheidung gesteht das Gericht den Ureinwohnern erstmals unter bestimmten Voraussetzungen Eigentumsrechte an ihrem Land, eine revolutionäre und längst überfällige Entscheidung.
Die ersten europäischen Siedler in Südaustralien kamen aus England im August 1836 auf der 'Buffalo' und erreichten die Küste Südaustraliens im Dezember desselben Jahres. Am 28. Dezember 1836 proklamierte schließlich Captain John Hindmarsh die neue Kolonie in den Sanddünen von Glenelg, heute ein attraktiver am Meer gelegener Stadtteil Adelaides und beliebter Ausflugsort.
Die Siedler nahmen durch einfaches Hissen der britischen Flagge ein Gebiet von beinahe einer Million Quadratkilometer für sie unbekannten Landes in Besitz, daß in seiner Fläche etwa dem Gebiet von Frankreich, Deutschland und Großbritannien zusammengenommen entspricht.
Südaustralien bot in der Folgezeit Siedlern aus allen Teilen Europas eine Heimstatt. In 1838 gründeten die ersten deutschen Immigranten Siedlungen in Klemzig, Hahndorf und im gesamten Gebiet der Adelaide Hills und dem Barossa Valley um Adelaide. Die Siedler bauten Weine ihrer Heimatregionen an, was dazu führte, daß Südaustralien heute Australiens führende Weinbauregion ist, in der 60% des Weines des Landes produziert werden.
Andere Siedler, oft gezwungen aufgrund religiöser, politischer oder gesellschaftlicher Verfolgung ihr Land zu verlassen, folgten. Heute leben in Südaustralien 1,4 Millionen Menschen, die Vorfahren aus über 120 Ländern der ganzen Welt haben.
Adelaide, Hauptstadt Südaustraliens, ist eine Stadt mit über einer Million Einwohnern, gelegen zwischen einem Halbkreis aus Bergen auf der einen und dem Strand auf der anderen Seite. Die Stadt ist trotz ihrer Einwohnerzahl noch nicht der hoffnungslosen Hektik einer Großstadt zum Opfer gefallen und hat den angenehmen Flair eines zu groß geratenen Kurortes. Die Adelaider nennen sie liebevoll "Australia's Biggest Country Town". Es herrscht eine angenehm kosmopolitische und mediterrane Atmosphäre.
Adelaide war die Vision eines Colonel William Light, der 1836 als Landvermesser nach Australien kam. Er entwarf in einer fruchtbaren Bodensenke nach den Plänen einer römischen Siedlung ein rechteckiges Stadtzentrum von einer Meile Länge, das von Norden durch einen Ring aus Parklandschaften umrahmt wird. Obwohl Colonel Light bei seiner Standortwahl viele Widerstände überwinden mußte, wurde er von der Nachwelt reichlich gelobt. Adelaide gilt heute als "letzte gut geplante Metropole der Erde", mit "einem Klima, das nahezu an Perfektion grenzt". Der Verkehr fließt ruhig durch das Stadtzentrum und die Parklandschaften um die City sind Seelenbalsam für den gestreßten Stadtmenschen.
Adelaide ist bekannt für sein "International Festival of Arts", das alle zwei Jahre Künstler und Autoren aus aller Welt anzieht. Bis vor einigen Jahren war Adelaide bekanntermaßen auch Gastgeber des "World Formula One Grand Prix", der aber inzwischen durch einen geschickten Schachzug Melbournes dorthin umgezogen ist.
Adelaide bietet eine ganze Reihe von Freizeitaktivitäten, die das Leben und Studieren dort sehr angenehm gestalten. Dem kulturell Interessierten bietet Adelaide neben den zahlreichen historischen Gebäuden, Kirchen und Villen, die von einer vergangenen Zeit zeugen, eine ganze Reihe von Museen und Galerien. Dazu laden die sauberen Sandstrände, nur 20 Minuten vom Stadtzentrum entfernt, ein, die Seele baumeln zu lassen. Es fällt nicht schwer am Strand unter der heißen Sonne Australiens über dem Genuß einiger "Stubbies" australischen Biers, daß Studium Studium sein zu lassen und sich den angenehmen Dingen des Lebens zu widmen. Beim Schreiben dieser Zeilen überkommt mich ein angenehmes Wohlgefühl und ich denke mit großer Freude an die Zeiten zurück in denen ich derartige Annehmlichkeiten ausgiebig genossen habe.
Außer dem kulturellen Angebot und den langgestreckten Sandstränden bietet Adelaide einige von Australiens besten Weinkellereien und man hat direkten Zugang zu der spektakulären Wildnis des australischen "Outback".
Natürlich gibt es auch eine große Anzahl von Pubs und Bars, die sich vorwiegend in der Innenstadt konzentrieren. Man trifft sich dort zu einem Bier nach Feierabend und eine der vielen Kneipen ist am Wochenende oftmals Startpunkt der beliebten sogenannten "Big Night Out". Hier gilt: "Sehen und gesehen werden!".
Überhaupt ist das Trinken wohl eine der Lieblingsbeschäftigungen der Australier. Der Bierkonsum ist tatsächlich enorm, was sich wohl unter anderem mit den extremen Temperaturen des Kontinents erklären läßt. Glücklicherweise hatte ich keine Probleme, mich diesen Trinkgewohnheiten der Australier anzupassen.
Australien verfügt über insgesamt 41 Universitäten, von denen an 26 ein Jurastudium möglich ist. Dabei gehört die Law School der Universität Adelaide zu den "Top 6". Innerhalb dieser Gruppe findet keine weitere Differenzierung mehr statt.
Die University of Adelaide wurde als drittälteste Universität Australiens im Jahre 1874 gegründet. Sie ist eine moderne Universität mit vielen international anerkannten Dozenten und gehört damit anerkanntermaßen zu den besten Universitäten des Landes. Ihr Ruf reicht weit über die Grenzen hinaus und die Universität zieht neben Australiern, Studenten aus aller Welt, vor allen Dingen aber aus Asien an.
Der Campus der Universität ist wunderschön gelegen inmitten von Parks im Herzen der Stadt und grenzt direkt an die Hauptgeschäftszentren und Einkaufsstraßen.
Speziell die Law School der University of Adelaide ist eine Kaderschmiede mit langer Tradition. Sie gehört zu den besten Law Schools des Landes und hat einige herausragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens hervorgebracht.
Die Atmosphäre an der Law School ist angenehm entspannt. Die Professoren und Dozenten haben jederzeit ein offenes Ohr für Probleme und es herrschen lockere Umgangsformen. Ungewöhnlich, und für einen deutschen Studenten gewöhnungsbedürftig, mag erscheinen, daß die Professoren grundsätzlich mit ihrem Vornamen angeredet werden. Das Handbuch der Law School spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer "official policy"! All das schafft eine Umgebung in der es nicht schwerfällt, sich wohlzufühlen.
Das juristische Studium in Australien ist vollkommen anders strukturiert als in Deutschland und teilt sich in ein undergraduate und ein postgraduate-Studium.
Nach i.d.R. drei- bis fünfjährigem Studium erreicht man den ersten Abschluß, den Bachelor´s degree (LLB). Dem folgt das postgraduate-Studium, das nach zwei Jahren bei entsprechenden Studienleistungen zum Honours degree und nach ein bis zwei Jahren zum Master´s degree führt (LLM).
Im Laufe des Studiums muß eine Anzahl von Kursen belegt werden. Zu den Hauptkursen, den sogenannten Core Subjects, die von allen Studenten belegt werden müssen zählen die zentralen Fächer des "Common Law" wie etwa Vertragsrecht (Contract), Deliktsrecht (Torts), Eigentumsrecht (Property), Strafrecht (Criminal Law) u.a.. Neben diesen Fächern müssen dann noch einige Wahlfächer (electives) belegt werden. Dies sind Nebenfächer, die jeder Student selbst nach eigenen Interessen zusammenstellen kann. So werden nach und nach alle wichtigen Rechtsgebiete abgearbeitet. Jeder Kurs hat einen bestimmten Wert von 3-6 Punkten, die nach Bestehen jeweils gutgeschrieben werden. Hat man auf diese Weise alle erforderlichen Kurse bestanden und die nötige Punktzahl gesammelt, darf man sich schließlich nach einer feierlichen Überreichung der Urkunde "Bachelor of Laws (LLB)" nennen.
Diese Art der Ausbildung hängt sicherlich damit zusammen, daß am Ende der Ausbildung in Deutschland aufgrund des inquisitorischen Charakters des Gerichtssystems die Befähigung zum Richteramt steht, während die Studenten in Common Law Ländern, deren Gerichtssystem kontradiktorisch ausgelegt ist, zielgerichtet zum Anwalt ausgebildet werden.
Aus diesem Grund wird während eines juristischen Studiums auch viel mehr Wert auf die sogenannten "legal skills" gelegt, sekundäre juristische Fähigkeiten wie etwa rhetorisches Geschick, die jeder Anwalt früher oder später beherrschen muß. Aus diesem Grund werden auch in regelmäßigen Wettbewerben und Kursen in den sogenannten "Moot Courts" rhetorische Fähigkeiten und die Fallrecherche kontinuierlich geübt und weiterentwickelt. In den Moot Courts wird den Studenten Gelegenheit gegeben, aktiv die Anklage oder die Verteidigung eines Falles zu übernehmen. Basierend auf einem fiktiven Sachverhalt bekommt man einige Zeit, relevante Fälle zu recherchieren und den "Brief" - so heißt die schriftliche Argumentation - vorzubereiten. Dieser Brief wird dann mit der Gegenseite ausgetauscht, so daß man Gelegenheit hat, sich für die mündliche Verhandlung vorzubereiten. Diese Verhandlungen finden in der Regel unter möglichst realen Bedingungen vor einem Berufsrichter statt und man tut gut daran als Jurastudent dort schon frühzeitig Erfahrungen und Erfolge zu sammeln. Auch ich hatte Gelegenheit, mich bei derartigen Verhandlungen mit Kommilitonen erfolgreich zu messen. Dies war eine sehr interessante und gewinnbringende Erfahrung, die mir zwar viel abverlangt hat, deren Nutzen aber gleichwohl außer Zweifel steht.
Im Vordergrund des juristischen Studiums stehen weniger wissenschaftliche juristische Streitigkeiten wie in Deutschland, vielmehr werden Fälle immer vor dem Hintergrund der Frage des bestmöglichen Ergebnisses für den Klient betrachtet. Dabei hat man durch das Fallrechtssystem des Common Law, das sich zwar durch seine Unübersichtlichkeit aber auch seine Flexibilität auszeichnet, einen vergleichsweise hohen Spielraum bei der Begründung seiner Argumentation. Dies setzt natürlich voraus, daß man sich in den relevanten Fällen eines Rechtsgebietes besonders gut auskennt.
In den Examina, die in der Regel am Ende des Jahres stattfinden, wird man mit mehreren Fragen bzw. Sachverhalten konfrontiert, die man dann einer juristischen Lösung zuführen muß. Zwar ist hier die Beachtung einer gewissen Form hilfreich, jedoch ist die Einhaltung eines strengen Gutachtenstils wie hierzulande nicht erforderlich. Dafür hat man aber für die Lösung eines Problems in der Regel nur eine Stunde Zeit. Dies, obwohl die Sachverhalte teilweise recht komplex sind und viele juristische Problemstellungen enthalten. Allein dieser Umstand bringt es schon mit sich, daß eine Lösung vergleichsweise kurz und prägnant ausfallen muß.
Es handelt sich außerdem fast ausschließlich um sogenannte "Open Book Exams". Das heißt, beliebige Bücher und Notizen, dürfen während der Klausur verwendet werden. Davon sollte man sich allerdings nicht täuschen lassen. Der Zeitdruck in den Examina ist enorm und wer nicht gut vorbereitet ist, hat keine Chance, zu bestehen.
Die Examina nehmen für die australischen Studenten einen völlig anderen Stellenwert ein, als etwa bei den deutschen Juristen die Klausuren zu den Scheinen. Da die Ergebnisse der Klausuren direkten Einfluß auf den Studienabschluß haben, geht es für viele um mehr, als "nur" zu bestehen. Die Konkurrenz ist hart und der von manchen Australiern an den Tag gelegte Ehrgeiz ist erstaunlich. Nicht selten werden ganze Vorlesungen mit dem Diktiergerät aufgenommen und anschließend zu einem Skript verarbeitet. Den Erstellern solcher "Meisterwerke" bringt ihr Verkauf teilweise bis zu $100 pro Skript ein.
Unter akademischen Gesichtspunkten bin ich mit dem Vorsatz nach Australien gegangen, einen möglichst guten Einblick in das dem angloamerikanischen Rechtskreis zugehörige Rechtssystem Australiens, zu erlangen. Daher habe ich vor allen Dingen die wohl zentralen Fächer des "Common Law" belegt, namentlich das Recht der Schuldverhältnisse (Law of Obligations), bestehend aus dem Vertragsrecht (Contract) und dem Deliktsrecht (Law of Torts).
Die wesentlichen vertragsrechtlichen Prinzipien im australischen Recht sind den deutschen sehr ähnlich. Im Rahmen des Kurses im Vertragsrecht wurden u. a. vor allen Dingen die verschiedenen Arten von Vertragsklauseln behandelt, auf welche Weise sie Bestandteil des Vertrages werden und welche Folgen unwirksame Klauseln haben können. Ein weiterer wesentlicher Kursteil befaßte sich mit der Rückabwicklung von Verträgen.
Das "Law of Torts" hat nichts mit feinem Kuchen zu tun, vielmehr handelt es sich hierbei um die englische Variante des Deliktsrechts. Dieser Bereich des Common Law ist zwar stellenweise dogmatisch wirklich schwierig, zumal es sehr stark von vielen historischen Gerichtsentscheidungen bestimmt wird, ist aber zusammen mit dem Vertragsrecht für ein allgemeines Verständnis des Common Law sehr wertvoll.
Es ist äußerst interessant zu sehen, wie eine andere Rechtsordnung die gleichen juristischen Probleme auf unterschiedliche Art und Weise löst. Gerade am Beispiel des Law of Contract und des Law of Torts zeigte sich dies besonders eindrucksvoll.
Im Rahmen des Kurses "Law and Legal Process" wurden vor allen Dingen juristischen Neuanfängern die Technik der juristischen Argumentation und juristische Denkweise u.a. am Aufbau von Gerichtsurteilen nahegebracht. Außerdem beinhaltete dieser Kurs eine intensive Einführung in Fertigkeiten, die für die schnelle und sinnvolle Recherche von Fällen unabdingbar sind.
Ein weiterer großer Teil des Kurses widmete sich der "Alternative Dispute Resolution (ADR)" wie etwa Mediation. Diese Art der außergerichtlichen Konfliktlösung gewinnt auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Unverzichtbar für einen Juristen ist ebenso sicheres Verhandlungsgeschick. Law and Legal Process beinhaltete daher auch eine intensive Unterrichtseinheit über verschiedene Verhandlungstechniken und Strategien, basierend auf einem Konzept der Harvard University, die in Rollenspielen aktiv erprobt wurden. Schließlich wurden auch Prozeßführungsfragen wie Regeln der Beweiserhebung und nicht zuletzt ethische Fragen des Anwaltsberufes beleuchtet.
Zu guter Letzt habe ich noch einen einsemestrigen Kurs in Australischer Rechtsgeschichte belegt, der sich vor allen Dingen mit der Verfassungsgeschichte Australiens befaßte. Dies rundete mein Studium an der University of Adelaide in angenehmer Weise ab und ich bin zuversichtlich auf dieser Grundlage aufzubauen.
Insgesamt erscheint der Arbeitsaufwand für die einzelnen Fächer insbesondere für einen deutschen Studenten zunächst recht hoch. Nicht selten müssen pro Fach und Stunde 100-200 Seiten an Gerichtsentscheidungen und anderen Texten gelesen werden. Insbesondere für Studenten, deren Muttersprache nicht Englisch ist, kann die Durcharbeit des Unterrichtsmaterials daher mitunter ein erhebliches Maß an Anstrengung abfordern. Solide Englischkenntnisse insbesondere auch für die schriftlichen Examina sind daher zumindest von Vorteil. Man wird zwar keine Probleme haben, sich mit den in der Schule erworbenen Englischkenntnissen verständig zu machen. Allerdings erfordert gerade die juristische Arbeit im englischsprachigen Raum, in der Gerichtsurteilen und der mündlichen Präsentation juristischer Argumente noch ein ganz anderer Stellenwert zukommt, einen besonders sicheren Umgang mit der englischen Sprache. Für den Interessierten empfehle ich daher, einen solchen Auslandsaufenthalt etwa durch das Lesen englischsprachiger Zeitschriften vorzubereiten.
Mein Auslandsaufenthalt in Adelaide war nicht nur eine einmalige Chance, einen Einblick in ein fremdes Rechtssystem zu gewinnen. Ich habe eine große Zahl von Studenten aus vielen Ländern der ganzen Welt kennengelernt und auch einige Freunde gewonnen. Das Zusammenleben mit sehr verschiedenen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, die ich auch während meiner Reisen durch Australien kennengelernt habe, habe ich persönlich als sehr bereichernd empfunden.
Auch das Leben in einer mir bis dahin nicht bekannten Kultur gehört zu den wertvollen Erfahrungen, die ich nicht missen möchte. Nach den vielen Begegnungen, die ich mit den Australiern, oder den "Aussies", wie sie sich selbst nennen, gesammelt habe, bin ich beeindruckt von deren Gastfreundlichkeit. Überhaupt gehen die Menschen in Australiern sehr freundlich miteinander um. In Deutschland ist es mir jedenfalls noch nie passiert, daß mir ein Busfahrer beim Aussteigen einen schönen Tag wünscht oder die Kassiererin eines Supermarktes sich nach meinem Wohlbefinden erkundigt.
Man braucht nur einmal im Hafen von Sydney in der Sonne zu sitzen, bei Langusten und einem hervorragenden Weißwein, alternativ auch bei Fish and Chips und einem eiskalten Bier, und auf die Bucht mit den im Wind leicht gekräuselten Wellen zu schauen. Warum wohl können es sich so viele Menschen leisten, an einem gewöhnlichen Dienstagnachmittag, segeln zu gehen. Sie tun es eben einfach!
Das Lebensmotto der Australier ist: "Let's take it easy!". Sie nehmen das Leben leicht und sich selbst nicht so ernst. Es ist schwer, dieses einzigartige Lebensgefühl zu beschreiben, das so ansteckend ist und daß keinen Unterschied zwischen Freund und Fremdem macht.
Rückblickend kann ich ohne Zögern sagen, daß mein Auslandsstudium in Australien sicherlich zu den persönlich und akademisch wichtigsten und lohnenswertesten Ereignissen meines Lebens gehört.
Ich nehme viele Eindrücke und Erlebnisse mit nach Deutschland, die zu verarbeiten sicher noch eine Weile in Anspruch nehmen werden. In einem berühmten australischen Volkslied heißt es: "I've been to cities that never close down, from New York to Rio and old London Town, but no matter how far or wide I roam, I still call Australia Home."
Wenn Australien, wie in diesem Volkslied auch nicht meine Heimat ist, so kann ich doch inzwischen die Liebe der Australier zu ihrem Land gut verstehen. Auf jeden Fall war es sicherlich nicht das letzte Mal, daß ich diesem faszinierenden Kontinent und seinen Menschen einen Besuch abgestattet habe.
Kai Dobslaw -
www.dobslaw.de